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Der Beirat Horn-Lehe war aufgefordert, bis zum 18.11.2022 eine Stellungnahme zum Gewerbeentwicklungsprogramm (GEP) 2030 abzugeben. Wir haben deshalb in der letzten Sitzung des Beirates am 17.11.2022 eine aktualisierte Stellungnahme als Antrag eingebracht, in der die Streichung der Horner Spitze aus dem GEP als „Potentialgebiet zur Erweiterung des Technologieparks“ gefordert wird.
Wie zu befürchten war, wurde die Stellungnahme von allen anderen Fraktionen des Beirates abgelehnt. Es gilt also weiterhin das von den anderen Parteien mehrheitlich im Beirat verabschiedete Papier vom 17.02.2022, in dem im Wesentlichen nur eine kritische Prüfung und Beantwortung von Fragen zur Bebauung gefordert wird.
Hier der Text unserer Stellungnahme:
Stellungnahme der Fraktion B´90/ DIE GRÜNEN im Beirat Horn-Lehe zum Entwurf des Gewerbeentwicklungsplans 2030
-Vorlage für eine interfraktionelle Stellungnahme zum 18.11.22-
A
Der Beirat Horn-Lehe begrüßt grundsätzlich, dass der Entwurf zum GEP 2030 sich an folgenden zentralen Zielen (S. 30 des Entwurfs) orientiert:
Im Widerspruch zu diesem hohen Anspruch an die Zukunftsfähigkeit steht jedoch die Planung, das `Potentialgebiet Horner Spitze‘ zur Erweiterung des Technologieparks gewerblich zu entwickeln.“ (S. 37 des Entwurfs).
Der Beirat Horn-Lehe kann diesem Teilaspekt des Entwurfs des Bremer GEP 2030 nicht zustimmen.
B
Der Beirat und der Koordinierungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 17.02.2022 und 19.05.2022 Anträge mit einem Fragenkatalog zur Erweiterung des Technologieparks bzw. Bebauung der Horner Spitze an die Senatorin für WAE verabschiedet.
Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
Große Sorgen haben die Verlautbarungen des Technologiepark Uni Bremen e.V. ausgelöst. Dieser bestätigt in seiner Stellungnahme für die Beiratssitzung am 19.06.2022 die starken Befürchtungen des Beirats, dass es zu einem „Dammbruch“ kommen wird mit der Erweiterung in das Kleingartengebiet und einer Autoverkehrsverbindung bis nach Schwachhausen.
Begründung
Wesentliche Fragen sind mit dem Antwortschreiben der SWAE vom 02.06.22 sowie auf der Beiratssitzung am 16.06.2022 nur unzureichend oder gar nicht beantwortet worden.
Zu den entscheidenden Fragen wurde sowohl im Schreiben der SWAE vom 02.06.2022 als auch von den Vertreter*innen auf der Beiratssitzung im Juni auf die Machbarkeitsstudie verwiesen, die voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte 2023 vorliegen wird.
Aufgrund der nicht geklärten Fragen und auf der Basis der bisherigen Informationen fordert der Beirat Horn-Lehe, die Horner Spitze aus dem GEP 2030 zu streichen.
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